
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bankette und Zimmer des Gastrobetriebes Gibswiler-Stube
Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen des Gastrobetriebes
Gibswilerstube. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die durch den Gastrobetieb Gibswilerstube
offerierte Dienstleistung durch den Gast bestätigt wurde. Der Vertrag kann
nicht einseitig aufgelöst werden. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie
die Nutzung von Hotelzimmer zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Gastrobetriebes Gibswilerstube. Wird die Reservierung
durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen
Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle
sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
Nutzungsdauer
Reservierte Seminarräume stehen dem Gast nur während der im Vertrag
vereinbarten Zeit und Preise zur Verfügung.
Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung des Gastrobetriebes Gibswilerstube.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast während der vereinbarten Zeit von spätestens
18.00 Uhr am Anreisetag bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur ausschliesslichen Nutzung
zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde, hat die Gastro-Zentrum Dürrenroth GmbH das Recht, gebuchte
Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche
herleiten kann. Eine längere Nutzung am Abreisetag kann vereinbart werden.
Stornierung Reservationen & Hotelzimmer
Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Seminarräumen, -pauschalen und
Hotelzimmern oder Arrangements werden in Rechnung gestellt:
Räume
ab 31 Tage vor Ankunft: keine Kosten
bis 30 Tage vor Ankunft: 15% des entgangenen Umsatzes
bis 20 Tage vor Ankunft: 50% des entgangenen Umsatzes
Zimmer
ab 3 Tage vor Ankunft: keine Kosten
bis 2 Tage vor Ankunft: 100% des entgangenen Umsatzes
Nicht bezogene, aber reservierte Zimmer verrechnen wir zum vollen Preis.
Ausserordentliche Servicekosten
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann der Gastrobetieb
Gibswilerstube einen Verlängerungszuschlag (Entgelt für die Nachtarbeitszeit
des Personals) verrechnen.